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Hat Ihre Website eine „Barrierefreiheitserklärung“?

Dann sind Sie wahrscheinlich abmahngefährdet.

Die Barrierefreiheitserklärung, auch „Erklärung zur Barrierefreiheit“ genannt, muss regelmäßig gepflegt werden.

Seit Anfang 2026 hat die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts“, auch kurz „MLBF AöR“ genannt, eine neue Website. Somit sind die Kontaktdaten in der Barrierefreiheitserklärung zur MLBF veraltet. Bei der MLBF haben sich die Anschrift und sogar die Telefonnummer und E-Mail-Adresse geändert. Wir raten deshalb allen betroffenen Website-Besitzern dringend zur Korrektur der Kontaktdaten in der Barrierefreiheitserklärung.

Ein Mann zeigt auf eine Waage, als Symbol für Gesetz

Benötigen Sie zur Korrektur Hilfe oder haben Sie weitere Fragen?

Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Möchten Sie sich zum Thema Barrierefreiheit informieren? Dann schauen Sie mal auf unsere Website:

barrierefreiheit-als-chance.de

Barrierefreiheit als Chance

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