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Abmahngefahr: Hat Ihre Website eine Barrierefreiheitserklärung?

Neue Kontaktdaten der Marktüberwachungsbehörde – MLBF AöR

Wenn Sie unter die gesetzliche Verpflichtung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (kurz: BFSG) fallen, sind Sie abmahngefährdet, wenn Sie auf Ihrer Website keine aktuelle Barrierefreiheitserklärung haben.

Die Barrierefreiheitserklärung, auch „Erklärung zur Barrierefreiheit“ genannt, muss regelmäßig gepflegt werden.

Seit Anfang Juni 2026 hat die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt des öffentlichen Rechts“, auch kurz „MLBF AöR“ genannt, eine neue Website. Somit sind vorher genutzte Kontaktdaten in der Barrierefreiheitserklärung zur MLBF veraltet.

Bei der MLBF haben sich die Anschrift und sogar die Telefonnummer und E-Mail-Adresse geändert. Wir raten deshalb allen betroffenen Website-Besitzern dringend zur Korrektur der Kontaktdaten in der Barrierefreiheitserklärung.

Neue Kontaktdaten der MLBF

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: 

Eine aktuelle Barrierefreiheitserklärung ist wichtig.

Benötigen Sie zur Korrektur Hilfe oder haben Sie weitere Fragen?

Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Möchten Sie sich zum Thema Barrierefreiheit informieren? Dann schauen Sie mal auf unsere Website:

barrierefreiheit-als-chance.de

Barrierefreiheit als Chance

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