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Blog Barrierefreiheit

Stichtag 28. Juni 2025 – das ist doch noch so lange hin …

Tatsächlich? Mir fällt dazu nur ein, dass auch Weihnachten jedes Jahr wieder überraschend kommt. Kurz vor Ladenschluss drängeln sich alljährlich Last-Minute-Käufer*innen an den Kassen und die Paketdienste sind im Dauer-Einsatz. Warum sollte das mit dieser Frist also anders sein?

Bereits im April 2019 wurde die European Accessibility Act (EAA) verabschiedet. Hier wurden verbindliche gesetzliche Fristen für die Umsetzung der Zugänglichkeit digitaler Inhalte, Produkte und Dienstleistungen festgelegt.

Was bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen?

Private Unternehmen in der EU müssen die Anforderungen der Barrierefreiheit gem. EAA bis zum 28. Juni 2025 umsetzen.

“Umsetzen” bedeutet, dass Ihre Website bis dahin die Vorgaben erfüllen muss – und nicht, dass Sie dann erst anfangen, sich über die Umsetzung zu informieren.

Haben Sie Anspruch auf Überbrückungshilfe?

Aktuell nutzen viele Unternehmen die Fördermöglichkeiten durch die Überbrückungshilfe. Auch Werbe- und Marketingkosten sind förderfähig! Die Bundesregierung unterstützt die Digitalisierung – warum nutzen Sie diese Möglichkeit nicht? Fragen Sie Ihre(n) Steuerberater(in), welche Fördertöpfe für Sie in Frage kommen!

Und das Thema “Barrierefreiheit” können Sie gleich mit in Angriff nehmen und sich 2025 entspannt zurücklehnen.

Jetzt handeln und den Vorsprung nutzen!

Mehr Informationen auf die Schnelle bekommen Sie hier mit einem Klick: Was Sie über “Barrierefreiheit” wissen sollten