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Künstliche Intelligenz ist längst Teil unseres Alltags. ChatGPT hilft beim Texten und Coden, Midjourney und DALL-E liefern Bildideen, DeepL unterstützt bei Übersetzungen oder Adobe erweitert automatisch Bilder, vektorisiert und entfernt Objekte aus Fotos. Für Mediengestaltende ist das ein enormer Fortschritt: Routinen werden effizienter, Ideen lassen sich schneller visualisieren, und kreative Blockaden lösen sich oft mit nur einem Prompt.
Doch so faszinierend die Technik ist, sie wirft auch Fragen auf. Was passiert mit Urheberrechten, wenn Inhalte maschinell erzeugt werden? Wie steht es um Datenschutz, Transparenz und Verantwortung? Und: Wo bleibt die Kreativität des Menschen?
Im Design-Alltag zeigt sich: KI kann viel, aber nicht alles.
Bildbearbeitung, Layout-Entwürfe oder Code-Generierung sind heute in Sekunden möglich. In Adobe-Programmen wie Photoshop wird KI zum selbstverständlichen Bestandteil – das Generative Erweitern, intelligente Retuschen oder Firefly-Generierungen sparen Zeit und liefern oft beeindruckende Ergebnisse.

Auch im Webdesign oder bei der Programmierung unterstützt KI wirkungsvoll. Beim Erstellen von HTML- oder CSS-Strukturen helfen Tools wie GitHub Copilot oder ChatGPT, indem sie Code erklären, korrigieren oder ergänzen. Laut einem Bericht von WinFuture arbeiten erfahrene Entwickler allerdings mit KI-Assistenz nicht immer schneller: Die Technologie kann den Prozess sogar verlangsamen, wenn Vorschläge erst überprüft oder korrigiert werden müssen. Das zeigt, dass KI menschliches Fachwissen nicht ersetzt, sondern ergänzt.
Rechtlich ist der Umgang mit KI-Inhalten derzeit komplex.
Nach deutschem Urheberrecht gelten rein KI-generierte Werke in der Regel nicht als urheberrechtlich geschützt, weil keine „persönliche geistige Schöpfung“ durch einen Menschen vorliegt (e-recht24.de). Das bedeutet: Ein mit Midjourney erzeugtes Bild oder ein von ChatGPT geschriebener Text darf meist genutzt werden, ist aber rechtlich gesehen „gemeinfrei“ – niemand kann ausschließliche Rechte daran beanspruchen.
Gleichzeitig ist Vorsicht geboten. Wenn ein KI-Modell mit urheberrechtlich geschützten Daten trainiert wurde, können Teile bestehender Werke unbewusst reproduziert werden. Damit entstehen Grauzonen, die rechtlich schwer zu fassen sind.
Zudem sieht die kommende EU-KI-Verordnung, die voraussichtlich ab August 2026 gilt, eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte vor (e-recht24.de). Unternehmen müssen dann klar darauf hinweisen, wenn Texte, Bilder oder Videos maschinell erstellt oder bearbeitet wurden. Ziel ist es, Transparenz gegenüber Kunden und Nutzern zu schaffen. Das bedeutet: Wer KI einsetzt, sollte diesen Schritt schon heute freiwillig kommunizieren, um Vertrauen zu stärken und Missverständnisse zu vermeiden.
Neben Urheberrecht und Kennzeichnung ist der Datenschutz ein zentrales Thema.
Laut der Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen müssen Unternehmen sicherstellen, dass der Einsatz von KI datenschutzkonform erfolgt. Das heißt: Nur notwendige Informationen dürfen verarbeitet werden, personenbezogene Daten sind zu vermeiden oder zu anonymisieren, und es muss klar sein, wo und wie die Daten gespeichert werden.
Gerade im Agentur- oder Projektkontext ist das relevant: Wird ein Kundenname, eine E-Mail-Adresse oder ein Projekttext in ein KI-Tool eingegeben, kann dies bereits eine Datenweitergabe darstellen. Die Orientierungshilfe der niedersächsischen Datenschutzbehörde empfiehlt daher, Auftragsverarbeitungsverträge mit KI-Anbietern zu prüfen und interne Richtlinien für den Einsatz solcher Systeme zu entwickeln.
KI kann also produktiver machen, verpflichtet aber zugleich zu einem bewussten Umgang mit Informationen und zu Transparenz gegenüber Kunden.
Neben rechtlichen Fragen geht es auch um Qualität. Viele Unternehmen verlassen sich mittlerweile auf KI-Suchmaschinen und Textgeneratoren, ohne die Herkunft der Informationen zu prüfen. Das Portal Bloom Web Agency weist darauf hin, dass KI-Ergebnisse häufig nicht eindeutig nachvollziehbar sind, da sie aus verschiedenen Datenquellen kombiniert werden. Deshalb sollten wir KI nur als Recherche-Werkzeug nutzen, nicht als alleinige Quelle.
“Garbage in, garbage out”
Die Qulität der Ergebnisse hängt stark von den eingegebenen Prompts ab.
Wie Mediennetzwerk Bayern beschreibt, entscheidet die Präzision des Prompts über das Ergebnis: Je klarer die Aufgabe, desto sinnvoller die Antwort. Das verlangt vom Menschen mehr strategisches Denken, nicht weniger.
KI kann kreative Prozesse inspirieren, aber sie ersetzt nicht das Gespür für Gestaltung, Emotion und Zielgruppen.
Ein gutes Design entsteht im Zusammenspiel aus Technik, Erfahrung und Intuition. Der Mensch versteht Kontext, Werte und Wirkung und damit etwas, das keine Maschine vollständig abbilden kann.
Für Mediengestalter entsteht so eine neue Rolle: nicht nur als Umsetzer, sondern als Kurator der Ideen, der Technik reflektiert und kritisch einsetzt.
Im Alltag bedeutet das, KI gezielt dort einzusetzen, wo sie Mehrwert bringt. Sei es etwa zur schnellen Visualisierung, für Ideenskizzen oder zur Code-Optimierung. Gleichzeitig sollte auf handwerkliche Präzision, Markenverständnis und emotionale Wirkung geachtet werden.
KI ist weder Bedrohung noch Wundermaschine. Sie ist ein Werkzeug, das unsere Arbeit verändert so, wie einst die Einführung von Desktop-Publishing oder digitale Kameras. Entscheidend bleibt, wer sie nutzt und mit welchem Ziel.
Wer KI kritisch, rechtssicher und kreativ einsetzt, erweitert seine Möglichkeiten enorm.
Doch wer sich blind auf sie verlässt, riskiert Qualitätsverlust und rechtliche Probleme.
Die Zukunft der Mediengestaltung liegt daher in einem bewussten Miteinander von Mensch und Maschine.

Die double or nothing Internetagentur kombiniert kreative Expertise mit den neuesten KI-Tools, um Designprozesse schneller, smarter und wirkungsvoller zu machen. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie Ihr Projekt von dieser Entwicklung profitiert.
Bilder von pixabay.com
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