Das neugeborene Kind ist behindert und der Verdacht entsteht, dass bei der Geburt eine Schädigung des kleinen Lebens passiert ist.
Die Bundesgemeinschaft Geburtshilfegeschädigter – BIG e.V. – steht an der Seite dieser betroffenen Eltern. Die ursächlichen Behandlungsfehler nachzuweisen und Schadensansprüche durchzusetzen: Dazu bedarf es oft eines ganzen Teams – vom Gutachter bis zum Rechtsbeistand – BIG hat die nötigen Kontakte. Ebenso wichtig ist die Hilfe im Alltag, von allen bürokratischen Hürden bis zum Informationsaustausch und Gesprächen mit anderen Eltern um den praktischen Tagesablauf so eltern-kindgerecht wie möglich gestalten zu können, damit die ganze Familie die Zeit mit dem eigenen Kind genießen kann.