Wenn man das Wort DSGVO in den Mund nimmt, erntet man entweder ein wissendes Stirnrunzeln oder ein erstauntes Kopfschütteln. Viele vom Gesetz Betroffene – Unternehmer, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Vereine – beschäftigen sich schon seit Monaten damit; andere wiederum haben noch nie etwas davon gehört. Durchgängig lässt sich aber feststellen, dass mindestens partiell eine große Unsicherheit bzgl. der praktischen Umsetzung der Vorgaben herrscht.
Die Datenschutz-Grundverordnung – kurz DSGVO oder auch EU-DSGVO – soll den Datenschutz im Umgang mit Personendaten europaweit vereinheitlichen. Ab 25. Mai 2018 ist sie für alle Unternehmen weltweit anwendbar, die Personendaten von EU-Bürgern speichern und verarbeiten. Sie ersetzt weitestgehend nationale Datenschutzgesetze, so auch das Bundesdatenschutzgesetz BDSG und diverse ergänzende Bestimmungen auf Bundes- oder Landesebene. Besonders im Bereich Website-Compliance gibt es weitreichende neue Anforderungen.
Seit 2018 laden wir einmal pro Monat zu Info-Veranstaltungen in unsere Agentur ein. Bei der letzten Veranstaltung lautete das Hauptthema Online-Herausforderungen der DSGVO.
Die DSGVO hat weitreichende Auswirkungen im Offline- als auch im Online-Umgang mit personenbezogenen Daten. Wir haben beleuchtet, welche Themen im Bereich der Online-Präsenzen einer Organisation anzupacken sind. Darüber hinaus besteht Handlungsbedarf bei Nutzung von Cloud-Dienstleistungen und externen Dienstleistungen im Bereich der Speicherung und Bearbeitung personenbezogener Daten.
Haben Sie alle Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung (ADV) unter Dach und Fach?
Auftragsdatenverarbeitung beschreibt die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister (=Auftragnehmer), wobei der Dienstleister an die Weisungen des Auftraggebers gebunden ist. Als Grundlage der Zusammenarbeit sollte ein schriftlicher ADV-Vertrag geschlossen werden. Aktuell findet man die Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung in § 11 BDSG und auch ansatzweise in Art. 17 der EU-Datenschutzrichtlinie. In der neuen EU-DSGVO, Artikel 28, gibt es sehr viel detailliertere Anweisungen zur Auftragsdatenverarbeitung. Mehr erfahren …
Datenschutz und Marketing gehen heute nicht mehr gegeneinander, sondern nur noch miteinander. Jede Marketingmaßnahme, die digital ausgespielt und ausgewertet wird, muss sich am Datenschutzrecht orientieren. Es sind zwei Münzen einer Medaille.
Bei der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO für Websites sind wir gern behilflich.
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