Auf (fast) jeder Website ploppen sie auf und müssen angeklickt werden, bevor eine weitere Nutzung der Seite möglich ist: die Cookie-Notices. Weil unsere EU-Gesetzgebung es so will – wir haben ein Recht darauf, zu erfahren, was die Internetdienste von uns speichern. Folglich MÜSSEN die Website-Betreiber uns genau darüber informieren und uns die Möglichkeit geben, der Speicherung von Cookies zu widersprechen oder diese einzuschränken.
Aber wer macht sich tatsächlich die Mühe, bei jeder Cookie-Notice erst die Einstellungen durchzuklicken? “Akzeptieren” – Klick und weiter. Erst eine lange Liste verschiedener Cookie-Einstellungen anzupassen dauert viel zu lange.
Oft ist das kleine lästige Cookie-Fenster farblich so gestaltet, dass der “Akzeptieren”-Button deutlich auffälliger ist als das schlichte “Cookies ablehnen”-Feld.
Genau DAS ist “Nudging”: Das Verhalten von Menschen wird auf vorhersagbare Weise beeinflusst.
Dies ist rechtlich nicht zulässig, wie ein Urteil des Landgerichts Rostock (LG Rostock, Urteil vom 15.06.2020 – 3 O 762/19) festhält. Das Akzeptieren von Cookies darf nicht einfacher sein als das Einschränken oder Ablehnen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung mit hohen Folgekosten.
Sehr viele Website-Betreiber erfüllen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben bisher noch nicht, darunter auch bekannte und große Unternehmen. Das Risiko einer Abmahnung ist mit wenig Aufwand vermeidbar, die Entscheidung für oder gegen eine Anpassung der Cookie-Notice muss jede(r) selbst treffen.
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