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Barrierefreiheit / Accessibility

Unkomplizierte Niederschwelligkeit generiert mehr Teilhabe

Warum ist Barrierefreiheit so wichtig?

Für 100% der Besucher ist sie hilfreich.
Für 30% der Besucher ist sie notwendig.
Für 10% der Besucher ist sie unverzichtbar.

Barrieren sind dort nützlich, wo sie Wertvolles schützen – etwa unsere persönlichen Daten. Wo hingegen Zugänge erwünscht sind, sollte alles so leicht wie möglich vonstatten gehen, denn:

Unkomplizierte Niederschwelligkeit generiert mehr Teilhabe.

Sie bringt uns einander näher, vereinfacht unser ohnehin immer komplizierter werdendes Leben und macht uns schneller das zugänglich, was wir benötigen.

Dies alles ist rund um Schnittstellen zwischen realer und virtueller Welt bereits vielfach im Blick: Die hauchdünnen, kaum spürbaren und touch-sensiblen Oberflächen unserer Web-Zugänge via Handy oder Tablet führen es vor und ermöglichen – auf Hardware-Ebene – eine fließende Einbettung von Netzaktivitäten in reale Handlungskontexte.

Hardware und Software haben Niederschwelligkeit schon lange auf der Agenda – mit großen Fortschritten: Programme sind via App kinderleicht zu installieren – und schon kann’s losgehen.

Auch Ihre Website wird Besuchern zukünftig noch besser gefallen, wenn Nutzerinnen und Nutzer schneller vorankommen, weil Sperrigkeiten ausgeräumt sind und Barrieren fallen. Barrieren, die Sie durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG 2.1) gut in den Blick bekommen.

Warum ist Barrierefreiheit so wichtig?

Für 100% der Besucher ist sie hilfreich.
Für 30% der Besucher ist sie notwendig.
Für 10% der Besucher ist sie unverzichtbar.

Barrieren sind dort nützlich, wo sie Wertvolles schützen – etwa unsere persönlichen Daten. Wo hingegen Zugänge erwünscht sind, sollte alles so leicht wie möglich vonstatten gehen, denn:

Unkomplizierte Niederschwelligkeit generiert mehr Teilhabe.

Sie bringt uns einander näher, vereinfacht unser ohnehin immer komplizierter werdendes Leben und macht uns schneller das zugänglich, was wir benötigen.

Dies alles ist rund um Schnittstellen zwischen realer und virtueller Welt bereits vielfach im Blick: Die hauchdünnen, kaum spürbaren und touch-sensiblen Oberflächen unserer Web-Zugänge via Handy oder Tablet führen es vor und ermöglichen – auf Hardware-Ebene – eine fließende Einbettung von Netzaktivitäten in reale Handlungskontexte.

Hardware und Software haben Niederschwelligkeit schon lange auf der Agenda – mit großen Fortschritten: Programme sind via App kinderleicht zu installieren – und schon kann’s losgehen.

Auch Ihre Website wird Besuchern zukünftig noch besser gefallen, wenn Nutzerinnen und Nutzer schneller vorankommen, weil Sperrigkeiten ausgeräumt sind und Barrieren fallen. Barrieren, die Sie durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG 2.1) gut in den Blick bekommen.

Barrierefreie Internetseiten

Worum geht es konkret?
Barrierefreie Internetauftritte: Worum geht es konkret? - Vorher: Labyrinth und Barrieren
Barrierefreie Internetauftritte: Worum geht es konkret? - Nachher: Barrierefreie Webseite

Barrierefreie Internetseiten

Worum geht es konkret?
Barrierefreie Internetauftritte: Worum geht es konkret? - Vorher: Labyrinth und Barrieren
Barrierefreie Internetauftritte: Worum geht es konkret? - Nachher: Barrierefreie Webseite

Es geht um Wahrnehmbarkeit

Schrift, die groß genug ist und sich prägnant von ihrem Hintergrund abhebt, schafft eine durchgängig gute Lesbarkeit von Texten. Oder inhaltlich: Die Sprache, in der Ihre Texte verfasst sind, mag von manchem Leser als Herausforderung wahrgenommen werden. Bieten Sie alternativ eine einfachere Ausdrucksweise an. Und rechnen Sie mit Nutzern, die erhebliche Einschränkungen nicht nur beim Sehen, sondern auch beim Hören haben. Bedenken Sie, dass sich sicherlich Menschen ganz ohne Sehfähigkeit für Ihren Content interessieren – und gerne auch Zugang zu den Abbildungen auf Ihrer Seite hätten.

Es geht um Bedienbarkeit

Alle Funktionen, die Ihre Seite bietet, sollten beispielsweise per Tastatur nutzbar sein. Gewährleisten Sie Niederschwelligkeit hinsichtlich des Auffindens von Inhalten und sorgen Sie dafür, dass Nutzern die Struktur Ihrer Seite stets transparent ist, wenn sie sich dort bewegen.

Es geht um Verständlichkeit

Ihr Webauftritt darf bei seiner Bedienung keine Fragezeichen produzieren. Vielmehr sollte er verschiedenste Zugänge bieten, damit alle möglichen Verfahrensweisen Ihrer Nutzer zur Entdeckung Ihrer Website gar nicht erst zum Problem werden. Statt eines frustrierenden Benutzererlebnisses stehen alle Türen für alle Menschen offen. Leichtigkeit erzeugt ein gutes Gefühl. Genau darum geht es.

Es geht um Robustheit

Eine robuste Webseite im Sinne von Barrierefreiheit ist eine Seite, die technisch anerkannten Standards entspricht und einen sauberen Quellcode hat. Quellcode ist der einer Webseite zugrunde liegende technische Unterbau. Damit wird die Zugänglichkeit und Kompatibilität zu den von Menschen mit Behinderung verwendeten Hilfsmitteln gewährleistet.

Barrierefreiheit im Netz ist schon seit 2016 für alle Internetseiten des Bundes verpflichtend. Nach und nach sollen die Aspekte der Barrierefreiheit grundsätzlich Standard werden. Die Übergangsfrist für private Unternehmen endet am 28. Juni 2025.

Mit Barrierefreiheit zum Erfolg

  • Sie erreichen mehr potentielle Kunden und sprechen insbesondere die stets zunehmende Anzahl älterer Nutzer besser an.
  • Die niederschwellige Bedienbarkeit Ihrer Seite macht Ihre Kunden zufriedener, indem sie zum Beispiel Verunsicherungseffekte reduziert und schnelle Erfolgserlebnisse beschert.
  • Eine barrierefreie Website wird von Suchmaschinen besser gefunden: Ihre Reichweite – und damit die Produktivität Ihrer Seite – steigt!
  • Sie gehen mit anderen zusammen voran in Zeiten, wo Inklusion und Teilhabe immer wichtiger werden und in der Gesetzgebung folglich eine zunehmende Rolle spielen.
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Barrierefreiheit mit uns umsetzen

Wir alle gehen an Dinge unterschiedlich heran. Wir unterscheiden uns mehr, als wir gewöhnlich denken, wenn es etwa um Wissensaneignung und um Strategien zur Problembewältigung geht.

Manche gehen intuitiv-spielerisch vor, andere eher strukturiert-rational.

Wir nutzen unterschiedliche Hardware: Was auf großen PC-Screens funktioniert, läuft nicht in gleicher Weise auf Handys oder Tablets. Barrierefreiheit hat auch dies im Blick:

Barrierefrei-niederschwellige Webseiten sind in alle Richtungen kompatibel, interpretierbar für alle nur denkbaren assistierenden Techniken. So erfordern Maussteuerung, Eingabe per Tastatur oder Touchbetrieb, wenn Niederschwelligkeit im Blick sein soll, unterschiedliche Benutzeroberflächen.

Wir schauen gerne mit Ihnen gemeinsam all diese Punkte einmal in Ruhe an.

Wir nehmen Sie mit bei Ihrem großen Ziel, in Ihrem Webauftritt für all Ihre Besucherinnen und Besucher alle Wege zum Ziel führen zu lassen:

  • die des Handynutzers mit Lesebrille,
  • des Desktop-Users mit wenig Zeit und strukturiertem Zugriff
  • und ebenso die des touch-affinen-Kreativen, der sich das Netz per Tablet erschließt,
  • des kognitiv eingeschränkten Menschen,
  • des motorisch eingeschränkten Menschen.
  • des Sehbehinderten,
  • oder die des Hörbehinderten.
Barrierefreiheit mit uns umsetzen

Rechtliche und gesetzliche Grundlagen zur Barrierefreiheit

WCAG ist die Abkürzung für Web Content Accessibility Guidelines und ist die umfassendste Richtlinie für die Barrierefreiheit von Internetinhalten.

Entwickelt wurde die WCAG vom W3C-Konsortium, das seit Oktober 1994 die Webstandards bestimmt und sich auch sehr früh mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandergesetzt hat. Schon 1999 erschien die WCAG 1, dem 2018 die aktuelle WCAG 2.1 Richtlinie folgte.

Die WCAG 2.1 ist die maßgebliche Grundlage für die Gesetzgebung zur Barrierefreiheit von Internetinhalten, Nicht-Web-Dokumenten und Software auf der ganzen Welt.

Schon kurz nach der Verabschiedung der WCAG 1 begann Anfang 2000 in der Europäischen Union der langwierige Prozess der Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen im Internet.

Mit der Erklärung von Riga im Jahre 2006 wurde der Prozess forciert und erstmalig die vollständige Zugänglichkeit des Internets als Ziel definiert. Im Jahre 2010 wurde die Europäische Behindertenstrategie verabschiedet, die eine Harmonisierung unterschiedlicher Gesetzgebungen und Richtlinien aller EU-Mitgliedsstaaten anstrebte.

Nachdem 2015 Version 1  eines Dokumentes mit Regeln zur Zugänglichkeit von Internetinhalten mit der Nr. EN 301549 durch das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) veröffentlicht wurde, sind seit 2016 alle öffentlichen Institutionen verpflichtet, alle Webseiten und damit im Zusammenhang stehenden mobilen Anwendungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

2018 wurde das EN 301549 auf Basis der WCAG 2.1 grundlegend überarbeitet. Im April 2019 erfolgte der bis dto. letzte Schritt in der EU mit Verabschiedung der European Accessibility Act (EAA). Hier werden verbindliche gesetzliche Fristen für die Umsetzung der Zugänglichkeit digitaler Inhalte, Produkte und Dienstleistungen gesetzt.

Diese definierten Zugänglichkeitsstandards wurden mit der Verabschiedung der EAA im Jahr 2019 gesetzlich festgeschrieben.

Private Unternehmen in der EU müssen die Anforderungen der Barrierefreiheit gem. EAA bis zum 28. Juni 2025 umsetzen.

Weiterführende Links zur Barrierefreiheit

Sprechen Sie uns an!

Wir helfen Ihnen weiter auf Ihrem Weg zur barrierefreien, niederschwellig nutzbaren und optimal zugänglichen Webseite.